Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Top Garten AFG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wannestr. 11, 59823 Arnsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 14398
EUID
DER1901.HRB14398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 291/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Jens Brömmelmeier
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.11.2025 , 12:23 Uhr
Eröffnung
01.02.2026 , 09:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Berichtstermin
27.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung aller anfallenden Garten- und Landschaftsarbeiten sowie Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten aller Art sowie Erbringung der Leistungen eines Hausmeisterservices (Winterdienst, Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Aufstellungs- und Montagearbeiten, Immobilienbetreuung, kleine Reperaturenarbeiten innen und außen, ausgenommen zulassunsgpflichtiger handwerkllicher Tätigkeiten), Schrott-, Metallhandel und Containerdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Top Garten AFG GmbH ist am 01.02.2026 um 09:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 30.09.2025 sowie eines weiteren Gläubigerantrags vom 16.12.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 27.11.2025 angeordnet worden, wobei Jens Brömmelmeier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich sind die Verfahren 52 IN 291/25 und 52 IN 394/25 verbunden worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Jens Brömmelmeier ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 16.03.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.04.2026. Die Unterlagen werden ab dem 30.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 291/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14398 eingetragenen Top Garten AFG GmbH, Wannestr. 11 , 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Shefer, Grimmestraße 32, 59821 Arnsberg
wird wegen Zahlungsunfä…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 291/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14398 eingetragenen Top Garten AFG GmbH, Wannestr. 11 , 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Shefer, Grimmestraße 32, 59821 Arnsberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 09:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines weiteren, am 16.12.2025 eingegangenen Gläubigerantrags.
.
Zugleich werden die Verfahren 52 IN 291/25 und 52 IN 394/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 291/25
Arnsberg, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 291/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14398 eingetragenen Top Garten AFG GmbH, Wannestr. 11 , 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Shefer, Grimmestraße 32, 59…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 291/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14398 eingetragenen Top Garten AFG GmbH, Wannestr. 11 , 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Shefer, Grimmestraße 32, 59821 Arnsberg
ist am 27.11.2025, um 12:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 291/25
Amtsgericht Arnsberg, 27.11.2025
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