Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bofina Projektentwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wiesenstraße 21, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 74840
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB74840
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 15/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Chrobok
Adresse
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.09.2025
Gläubigerversammlung
17.06.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Baubetreuung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie das Bauträgergeschäft und der An- und Verkauf von Immobilien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Baubetreuung, Bauträgergeschäft und An- und Verkauf von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bofina Projektentwicklung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat angeordnet, dass ein Termin zur Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren stattfindet. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin, konkret der Aufnahme eines Rechtsstreits, gemäß §§ 276, 160, 161 InsO. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt. Zudem ist angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin und ist der 09.09.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bofina Projektentwicklung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christoph Chrobok, übt sein Amt seit dem 23.09.2022 aus. Im Verfahren sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Am 18.05.2026 wurde angeordnet, dass die anberaumte Gläubigerversammlun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bofina Projektentwicklung GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christoph Chrobok, übt sein Amt seit dem 23.09.2022 aus. Im Verfahren sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Am 18.05.2026 wurde angeordnet, dass die anberaumte Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren stattfindet. Für diese Versammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (hier: Aufnahme eines Rechtsstreits) ist der Termin Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Zudem wurde am 22.07.2025 angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 09.09.2025; bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Am 02.12.2024 bewilligte das Gericht einen Vorschuss auf das Entgelt des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Böckmann, Düsseldorfer Straße 84 , 40667 Meerbusch
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160, 161 InsO), hier: Aufnahme eines Rechtsstreits,
bestimmt auf
Mittwoch, 17.06.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 15/22
Amtsgericht Düsseldorf, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Böckmann, Düsseldorfer Straße 84 , 40667 Meerbusch
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 15/22
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 15/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74840 eingetragenen Bofina Projektentwicklung GmbH, c/o Swetlana Böckmann, Düsseldorfer Str. 84, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Böckmann, Am Fronhof 6 , 40667 Meerbusch
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 23.09.2022 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 15/22
Amtsgericht Düsseldorf, 02.12.2024
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