Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 51505
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Insolvenzprofil
S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH vertreten d.d. GF Thomas Scheuse
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindemannstraße 29, 40237 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 51505
EUID
DER1101.HRB51505
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 10/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Oskar Scheuse
Adresse
Anrather Str. 73, 41749 Viersen
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
15.05.2026
Einstellung
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Unternehmen aller Art zu Fragen der Prozess- und Informationstechnologieoptimierung sowie der Erwerb und das Management von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen diese Festsetzung ist die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft. Die Frist für die Einlegung der Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH wurde vom Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Zunächst ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Später ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH wurde vom Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Zunächst ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Später ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 10/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51505 eingetragenen S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH
vertreten d.d. GF
Thomas Scheuse, Lindemannstr. 29, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch de…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 10/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51505 eingetragenen S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH
vertreten d.d. GF
Thomas Scheuse, Lindemannstr. 29, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Oskar Scheuse, Anrather Str. 73, 41749 Viersen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 10/15
Amtsgericht Düsseldorf, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 10/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51505 eingetragenen S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH
vertreten d.d. GF
Thomas Scheuse, Lindemannstr. 29, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den G…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 10/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51505 eingetragenen S/E Strategie und Ergebnisse Management GmbH
vertreten d.d. GF
Thomas Scheuse, Lindemannstr. 29, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Oskar Scheuse, Anrather Str. 73, 41749 Viersen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 10/15
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2026
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