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Insolvenzprofil
BOG - Bau Organisations- Baubetreuung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 21648
EUID
DEM1103.HRB21648
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 385/06
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Ing. Karl Schattenfroh
Adresse
Am Ritterplatz 5, 64625 Bensheim
Termine & Fristen
Aufhebung
29.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOG - Bau Organisations- Baubetreuung GmbH ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 385/06: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOG - Bau Organisations- Baubetreuung GmbH, Nibelungenstraße 288, 64686 Lautertal (AG Darmstadt, HRB 21648), vertr. d.: Dipl.-Ing. Karl Schattenfroh, Am Ritterplatz 5, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, § 200 InsO.
Rechtsbehelfsbe…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 385/06: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOG - Bau Organisations- Baubetreuung GmbH, Nibelungenstraße 288, 64686 Lautertal (AG Darmstadt, HRB 21648), vertr. d.: Dipl.-Ing. Karl Schattenfroh, Am Ritterplatz 5, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, § 200 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt , 29.05.2026
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