Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 54861

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Insolvenzprofil

Büttelborner Pokalstudio GmbH

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 54861
EUID
DEM1103.HRB54861

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 366/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Elmar König

Termine & Fristen

Verfahrensbeendigung
26.09.2018
Antrag Nachtragsverteilung
05.12.2022
Beschluss Nachtragsverteilung
13.12.2022
Aufhebung
29.05.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Büttelborner Pokalstudio GmbH ist am 26.09.2018 beendet worden. Nach der Beendigung des Verfahrens konnte noch ein Vermögensgegenstand ermittelt werden, der zur Insolvenzmasse gehört. Dieser bestand aus Fremdgeld in Höhe von 1.244,53 €, das bei dem Rechtsanwalt Elmar König verwahrt wurde, sowie einer zugunsten der Insolvenzschuldnerin eingetragenen Zwangssicherungshypothek im Grundbuch von Büttelborn in Höhe von 21.893,61 €. Der ehemalige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 05.12.2022 die Anordnung einer Nachtragsverteilung beantragt. Mit Beschluss vom 13.12.2022 wurde diese Nachtragsverteilung angeordnet. Nach ausführlicher Prüfung hat der Insolvenzverwalter jedoch festgestellt, dass eine Verwertung des betroffenen Gegenstands nicht erfolgversprechend bzw. nicht wirtschaftlich für die Insolvenzmasse ist. Daher wurde die Aufhebung der Nachtragsverteilung beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben, sodass die angeordnete Nachtragsverteilung sowie die Zwangssicherungshypothek aufgehoben wurden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Geschäfts-Nr.: 9 IN 366/13 .In dem Insolvenzverfahren der Büttelborner Pokalstudio GmbH, Platanenstraße 6, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 54861), vertr. d.: Rudolf Schaffner, Platanenstraße 6, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), wird die mit Beschluss vom 13.12.2022 angeordnete Nachtragsverteilung hinsichtlich de…

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