Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 212584
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Insolvenzprofil
BOLENI Fleisch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
An der B68 12, 49635 Badbergen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 212584
EUID
DEP3313.HRB212584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 41/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Markt 8, 49593 Bersenbrück
Telefon
05439/41298-0
Termine & Fristen
Eröffnung
08.01.2024 , 12:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.02.2024
Berichtstermin
20.03.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
20.03.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Einbringung von Dienstleistungen für Unternehmen auf dem Gebiet der Produktion, Verarbeitung und Konservierung von Fleisch und Fleischprodukten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der BOLENI Fleisch GmbH ist am 08.01.2024 um 12:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Tanja Kreimer ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.02.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) ist für den 20.03.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Bersenbrück angesetzt. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen des Verfahrens entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 41/23: Über das Vermögen der BOLENI Fleisch GmbH, An der B68 12, 49635 Badbergen (AG Osnabrück, HRB 212584), vertr. d.: Ioan Danci-Constantinescu, Strr. 22 Decembrie nr. 42, Jud.MM Ors Borsla, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2024 um 12:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin i…
9 IN 41/23: Über das Vermögen der BOLENI Fleisch GmbH, An der B68 12, 49635 Badbergen (AG Osnabrück, HRB 212584), vertr. d.: Ioan Danci-Constantinescu, Strr. 22 Decembrie nr. 42, Jud.MM Ors Borsla, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2024 um 12:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.02.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 20.03.2024, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 10.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOLENI Fleisch GmbH, An der B68 12, 49635 Badbergen (AG Osnabrück, HRB 212584), vertr. d.: Ioan Danci-Constantinescu, Strr. 22 Decembrie nr. 42, Jud.MM Ors Borsla, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ang…
9 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BOLENI Fleisch GmbH, An der B68 12, 49635 Badbergen (AG Osnabrück, HRB 212584), vertr. d.: Ioan Danci-Constantinescu, Strr. 22 Decembrie nr. 42, Jud.MM Ors Borsla, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 24.10.2024
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