Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bonne chance! Automatenspiel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 218156
EUID
DEP3313.HRB218156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 494/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.03.2024
Prüfungstermin
11.09.2024
Aufhebung
16.02.2026 , 14:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Aufstellung von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten sowie der Betrieb von Spielstätten und diversen gastronomischen Einrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bonne chance! Automatenspiel GmbH ist am 16.02.2026 um 14:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Hinsichtlich eines Einkommenssteuererstattungsanspruchs, eines gekündigten Genossenschaftsanteils bei der Volksbank Gütersloh eG in Höhe von 100,-- EUR sowie einer Quotenzahlung aus einem anderen Insolvenzverfahren (LTS GmbH) wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Eine frühere Veröffentlichung vom 20.02.2026 bezüglich der Nachtragsverteilung ist unrichtig. Im Vorfeld des Verfahrensabschlusses wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag war der 27.03.2024. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen lag zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld nieder.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bonne chance! Automatenspiel GmbH ist am 16.02.2026 um 14:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Vor der Aufhebung wurden mehrere Anordnungen zur Nachtragsverteilung getroffen, darunter hinsichtlich eines Einkommenssteuererstattungsanspruch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bonne chance! Automatenspiel GmbH ist am 16.02.2026 um 14:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Vor der Aufhebung wurden mehrere Anordnungen zur Nachtragsverteilung getroffen, darunter hinsichtlich eines Einkommenssteuererstattungsanspruchs, eines gekündigten Genossenschaftsanteils bei der Volksbank Gütersloh eG und einer Quotenzahlung aus einem anderen Insolvenzverfahren über die LTS GmbH. Zuvor waren im Laufe des Verfahrens mehrere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen angesetzt worden, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 27.03.2024 und später auf den 11.09.2024 festgelegt wurde. Eine Veröffentlichung vom 20.02.2026 bezüglich der Nachtragsverteilung wurde als unrichtig berichtigt. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niemeye…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niemeyer, Schrickgasse 2/Top 9, 1220 Wien, Österreich
wird heute, am 16.02.2026, um 14:55 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eines Einkommenssteuererstattungsanspruches wird die Nachtragsverteilung insoweit angeordnet, als der den Erstattungsanspruch begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (§ 203 Abs.1 InsO).
Hinsichtlich des gekündigten Genossenschaftsanteils bei der Volksbank Gütersloh eG in Höhe von 100,-- EUR, der im Jahr 2014 zur Auszahlung kommen wird, wird die Nachtragsverteilung angeordnet.
Hinsichtlich der Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTS GmbH Logistik und Transporte Service, Löhne, anhängig bei dem AG Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 145/17 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs.1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht [Gericht.Ort] schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht [Gericht.Ort], [Gericht.StrasseHausnr], [Gericht.PLZ_Ort] eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 494/22
Amtsgericht Bielefeld, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niem…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niemeyer,
ist die Veröffentlichung vom 20.02.2026 hinsichtlich der angeordneten Nachtragsverteilung unrichtig.
43 IN 494/22
Amtsgericht Bielefeld, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niem…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niemeyer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 494/22
Amtsgericht Bielefeld, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niem…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 494/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 218156 eingetragenen bonne chance! Automatenspiel GmbH, Redlingerstraße 5, 49074 Osnabrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michail Reinhard Niemeyer
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 494/22
Amtsgericht Bielefeld, 14.08.2024
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