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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 26.02.2024 um 13:01 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bonner Baukontor GmbH & Co. KG vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8664 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bonner Baukontor Verwaltungs-GmbH GmbH, die im Handelsregister unter HRB 21531 geführt wird. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände zu genehmigen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung der Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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