Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Box-it 3 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 10874
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2909.HRB10874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 56/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Telefon
0211-952 91 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.03.2026 , 13:38 Uhr
Eröffnung
10.09.2026 , 08:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.11.2026
Berichtstermin
10.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Bau und der Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorage-Anlagen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Vermietung & Leasing
Subbranche
Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter
Geschäftstätigkeit
Bau und Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorage-Anlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 09.03.2026 um 13:38 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Box-it 3 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10874, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft betreibt den Bau und den Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorage-Anlagen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer aus Düsseldorf bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Box-it 3 GmbH ist am 09.03.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 10.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Box-it 3 GmbH ist am 09.03.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 10.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 27.02.2026 von der Schuldnerin gestellt worden. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 10.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.12.2026. Die Unterlagen werden ab dem 20.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10874 eingetragenen Box-it 3 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Ta…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10874 eingetragenen Box-it 3 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäftszweig: Der Bau und der Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorage-Anlagen.
ist am 09.03.2026, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 56/26
Amtsgericht Siegen, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10874 eingetragenen Box-it 3 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäfts…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10874 eingetragenen Box-it 3 GmbH, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Robert Reiner Schulte, Am Tannenbusch 18, 53773 Hennef
Geschäftszweig: Der Bau und der Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorage-Anlagen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.09.2026, um 08:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf, Telefon: 0211-952 91 0, Fax: 0211- 9529111.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 56/26
Amtsgericht Siegen, 10.09.2026
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