Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pfaff, Sascha
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 9152
EUID
DER2909.HRA9152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 211/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt
Adresse
Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Telefon
0211/828977258
Termine & Fristen
Antragseingang
19.11.2024
Eröffnung
01.02.2025 , 06:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Berichtstermin
18.04.2025
Prüfungstermin
15.09.2025
Prüfungstermin
27.10.2025
Prüfungstermin
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sascha Pfaff ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Antragsteller war der Schuldner selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.03.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 18.04.2025 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur schriftlichen Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 15.09.2025 und später auf den 27.10.2025 sowie schließlich auf den 30.03.2026 festgelegt wurde. Zudem ist die Zulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt worden, wobei die Restschuldbefreiung erlangt wird, wenn der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Tätigkeit vom 27.11.2024 bis zum 31.01.2025 ausgeübt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregiste…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichts Sieg…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jct-law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In der Trift 11a, 57462 Olpe
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.11.2024 bis zum 31.01.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen zustehen, erhöhen, soweit mit einer Forderungsanmeldung der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu rechnen ist (BGH Beschl. v. 04.02.2010 - IX ZB 129/08).
Die Mindestvergütung beträgt unter Berücksichtigung von 58 potentiellen Anmeldegläubigern EUR.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Der beantragte Zuschlag vom 50 % wird auf einen Zuschlag von 25 % reduziert.
Da kleine Unternehmen des Schuldners mit 5 Arbeitnehmern wurde über einen Zeitraum von gut zwei Monaten fortgeführt. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der Kommentar Graeber/Graeber, InsVV, 2. Auflage , § 11, Rz 102 schlägt eine Zuschlagshöhe von 15 % vor. Das LG Cottbus (Beschluss vom 02.09.2009, 7 T 422/05) hält bei 7 Wochen Fortführung mit 96 Arbeitnehmern einen Zuschlag von 25 % für angemessen, das AG Münster (Beschluss vom 20.07.2017, 80 IN 56/16) bei 2 Monaten und 16 Arbeitnehmern 10 % und das LG Bochum (Beschluss vom 14.06.2007, 10 T 35/07) bei 2 Monaten und 61 Arbeitnehmern 10 %. In Hinblick darauf, dass als Berechnungsgrundlage die Mindestvergütung dient, ist ein Zuschlag für die dargelegte Mehrarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters von 25 % angemessen, aber auch ausreichend.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.03.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr vom Hundert, danach vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregiste…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregiste…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
25 IN 211/24
AMTSGERICHT SIEGEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der i…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
25 IN 211/24
AMTSGERICHT SIEGEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2025, um 06:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jasper Stahlschmidt, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Telefon: 0211/828977258, Fax: 0211 828977211.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Siegen, 01.02.2025
Amtsgericht
Vöckel
Richter am Amtsgericht (wauRi)
25 IN 211/24
Siegen, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e. K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte jct-law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In der Trift 11a, 57462 Olpe
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Hand…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Sascha Pfaff, geboren am 05.10.1973, Gladiolenweg 6a, 57368 Lennestadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9152 eingetragenen Firma sp engineering & beratung e.K. und der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegen unter HRA 9735 eingetragenen Firma SP Gastrotechnik e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Der Schuldner ist selbständig wirtschaftlich tätig. Folgende selbständige Tätigkeiten des Schuldners:
- Projektplanung und Beratung im Bereich automotive unter SP Engineering & Beratung e.K.
- Planung und Beratung im Gastronomiebereich unter SP Gastrotechnik e.K.
gehören gem. § 35 Abs.2 InsO nicht zur Insolvenzmasse.
Forderungen aus dieser Tätigkeit können nicht mehr für oder gegen die Insolvenzmasse geltend gemacht werden.
25 IN 211/24
Amtsgericht Siegen, 07.02.2025
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