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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 07 GmbH ist die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO ausreichend. Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO werden aufgefordert, diese bis zum 26.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen findet am 11.08.2025 im schriftlichen Verfahren statt. Zudem werden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren am 28.11.2025 geprüft. Der Insolvenzverwalter hat zudem einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt, zu dem die Beteiligten angehört werden.
Originalbekanntmachung
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