Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BPY Verwaltungs 08 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33945
EUID
DEH1101.HRB33945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
502 IN 14/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.03.2024
Schlusstermin
17.02.2025
Forderungsanmeldefrist nachrangiger Forderungen
02.03.2026
Prüfungstermin nachrangiger Forderungen
15.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt worden. Es ist voraussichtlich Masseüberschuss vorhanden, sodass Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden könnten. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen sind aufgefordert, diese bis zum 02.03.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 15.04.2026 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ist für den 01.03.2024 anberaumt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist aus wichtigem Grund entlassen worden. Rechtsanwalt Berend Böhme ist zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist aus wichtigem Grund entlassen worden. Rechtsanwalt Berend Böhme ist zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei die Regelvergütung um 90 % gekürzt wurde, da sich die Tätigkeit auf die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes sowie die Erstellung der Endabrechnung beschränkte. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.859,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 1.286,05 EUR sind zu berücksichtigen. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO wurden aufgefordert, diese bis zum 02.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten nachrangigen Forderungen findet am 15.04.2026 statt. Der ursprünglich geplante Schlusstermin wurde vertagt auf den 17.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Mass…
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO aus. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.03.2026 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 15.04.2026 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind 4 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Inso…
Amtsgericht Bremen
15.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 01.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 29.02.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 03.11.2023 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, …
Amtsgericht Bremen 11.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des vormaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 20.290,35 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Da sich die Tätigkeit des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters lediglich auf die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Verteilung der Masse und die Erstellung der Endabrechnung beschränkt, wurde die Regelvergütung um einen Abschlag von 90,00 % gekürzt.
Die beantragte und festgesetzte Vergütung entspricht demzufolge dem Teil der Vergütung, den der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund seiner vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsste…
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.859,92 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.286,05 EUR zu berücksichtigen.
Da die öffentliche Bekanntmachung nach § 188 InsO in Internet bislang nicht erfolgt ist, wird die Durchführung des Schlusstermins vertagt auf den 17.02.2025.
Amtsgericht Bremen, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusst…
502 IN 14/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945), vertr. d.: Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 14.11.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 13.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 13.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, …
Amtsgericht Bremen 13.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 502 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BPY Verwaltungs 08 GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33945),
vertreten durch:
Holger Dahm, WNr. 7, Katharinenfleet 9, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 20.290,35 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung des Amtes als Insolvenzverwalter.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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