Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
brainGarden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Aronstabweg 2, 30559 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 209954
EUID
DEP2305.HRB209954
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 656/23 - 1 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2024 , 13:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.03.2024
Prüfungstermin
26.04.2024
Gläubigerversammlung
04.07.2024 , 11:00 Uhr
Gläubigerversammlung
02.10.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
16.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Betrieb von E-Commerce-Platformen, die Unternehmensberatung, Entwicklung und Umsetzung von Start-Up-Konzepten, Firmen-Hosting und die Übernahme von Management-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der brainGarden GmbH ist am 31.01.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist der Beratende Betriebswirt (VWA) Andreas Mittendorff. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 29.03.2024. Der Stichtag für das schriftliche Prüfverfahren ist der 26.04.2024. Eine besondere Gläubigerversammlung findet am 04.07.2024 statt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs, zu beschließen. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin auf den 16.10.2025 bestimmt ist.
Über das Vermögen der brainGarden GmbH ist am 31.01.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endete am 29.03.2024, der Stichtag für Widersprüche und Anträge war der 26.04.2024. Es wurden mehrere besondere Gläubigerversammlungen angesetzt, um besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolv…
Über das Vermögen der brainGarden GmbH ist am 31.01.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endete am 29.03.2024, der Stichtag für Widersprüche und Anträge war der 26.04.2024. Es wurden mehrere besondere Gläubigerversammlungen angesetzt, um besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, darunter die Abgeltung von Anfechtungsansprüchen durch Vergleichsschlüsse. Eine weitere Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ist für den 16.10.2025 vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 656/23 - 1 -: Über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2024 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Beratender Betriebswirt…
909 IN 656/23 - 1 -: Über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2024 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Beratender Betriebswirt (VWA) Andreas Mittendorff, Am Markte 13, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357721-0, Fax: 0511 357721-40.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 01.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubige…
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.07.2024, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, im Detail handelt es sich um einen Vergleich über 10.000,00 EUR hinsichtlich der gegenüber der Mehrheitsgesellschafterin, der brainVenture GmbH i.L., geltend gemachten Anfechtungsansprüche gemäß § 135 Absatz 1 Nummer 2 InsO über 111.000,00 €, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über 8.627,50 € und aus Forderungen aus dem Verrechnungskonto über 13.726,49 € bzw. zur Abgeltung sämtlicher etwaiger bestehender Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wir…
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubige…
909 IN 656/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der brainGarden GmbH, Aronstabweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 209954), vertr. d.: Christian Diehl, Rutenbergstraße 28a, 30559 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 02.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss von zwei Vergleichen zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert:
- 1. Vergleich über EUR 7.000,00 zur Beilegung bzw. Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert hinsichtlich der gegenüber der KC Service und Management GmbH i.L. geltend gemachten Anfechtungsansprüche gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO i.V.m. § 131 Abs. 2 S. 2 InsO bzw. gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO über EUR 76.820,00 bzw. zur Abgeltung sämtlicher etwaiger bestehender Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt.
- 2. Vergleich über EUR 13.000,00 zur Beilegung bzw. Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert hinsichtlich der gegenüber der Frau Katrien Wayenberg geltend gemachten Anfechtungsansprüche gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V.m. § 131 Abs. 2 S. 2 InsO bzw. gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO über EUR 10.000,00, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über EUR 3.474,90 und aus Forderungen aus der Erstellung der Website über EUR 5.950,00 bzw. zur Abgeltung sämtlicher etwaiger bestehender Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.09.2024
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