Gastronomiebetrieb, die Veranstaltungsgastronomie und die Kurzvermietung von Zimmern und Apartments
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Catering
Nebenbranche
Hotellerie & Tourismus
Geschäftstätigkeit
Gastronomiebetrieb, Veranstaltungsgastronomie und Kurzvermietung von Zimmern und Apartments
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO beim Amtsgericht Celle angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren wird daher mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Celle anhängig. Zunächst hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Später wurde die Schlussverteilung angekündigt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Celle anhängig. Zunächst hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Später wurde die Schlussverteilung angekündigt; der verfügbare Massebestand betrug 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 123.614,40 EUR waren zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Schließlich wurde beschlossen, das Verfahren mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO einzustellen. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung war der 20.11.2026. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung waren bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwa…
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Celle, 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), soll die Schlussvertei…
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Lange Str. 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: dannenberg@bsb-inso.de, Internet: www.bsb-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 123.614,40 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Celle, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das…
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das Verfahren soll gem. § 207 InsO eingestellt werden, da die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und…
34 IN 28/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandes Gastronomie- und Beherbergungs UG (haftungsbeschränkt), Hüttenseepark 1, 29308 Winsen (Aller) (AG Lüneburg, HRB 206863), vertr. d.: Sabrina Brandes, Am Stellwerk 5, 29303 Bergen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 29.09.2026
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