Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hettwer Plan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Brunning 12, 49577 Ankum
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 212546
EUID
DEP3313.HRB212546
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 48/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob
Adresse
Kollegienwall 3 - 4, 49074 Osnabrück
Telefon
0541/1817-0
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.11.2024
Schlusstermin
28.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Architektur- und Planungsleistungen, der Handel mit Grundstücken und Immobilien, der Projektierung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Vermietung und Verpachtung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bersenbrück hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 15.11.2024 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es wurden Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zum Widerspruch gegen diese g…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH ist eröffnet. Der vorläufige und spätere endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es wurden Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zum Widerspruch gegen diese gesetzt. Der Stichtag für die Prüfung nachträglicher Forderungen war der 15.11.2024. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten. Der verfügbare Massebestand beträgt 100.080,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 556.450,17 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin entspricht dem Stichtag vom 28.10.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten…
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 27.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob festgesetzt worden. Gem…
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR. Es ergibt sich eine Vergütung in Höhe von EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts…
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kollegienwall 3 - 4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: pjacob@schoofspartner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 100.080,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 556.450,17 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob festgesetzt wor…
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schluss…
9 IN 48/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hettwer Plan GmbH, Am Brunning 12, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 212546), vertr. d.: Carina Hettwer, Am Brunning 12, 49577 Ankum, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 03.09.2026
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