Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brandpool Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 56443
EUID
DEM1114.HRB56443
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 272/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/37 0022-0
Termine & Fristen
Eröffnung
24.05.2024 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.07.2024
Widerspruchsfrist
24.07.2025
Schlusstermin
31.10.2025
Aufhebung
06.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften bzw. von Beteiligungen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet, jedoch mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH mit Sitz in Offenbach am Main ist am 24.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Sebastian Netzel wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.0elle.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 24.07.2025 besteht. Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 266.538,68 EUR, während der verfügbare Massebestand nach Abzug von Kosten 3.750,46 EUR beträgt. Nach der Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO am 06.11.2025 aufgehoben, da keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 272/24
Am 24.05.2024 um 15:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt…
Geschäftsnummer: 8 IN 272/24
Am 24.05.2024 um 15:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 05.07.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 05.07.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 26.07.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
24.05.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 272/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56443),
vertreten durch: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),
wird heute um 15:30 Uhr das Insolve…
Amtsgericht Offenbach am Main
24.05.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 272/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56443),
vertreten durch: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),
wird heute um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 272/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 1…
8 IN 272/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 272/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Masseb…
AZ: 8 IN 272/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 3.750,46 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 266.538,68 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 272/24. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzger…
Geschäftsnummer: 8 IN 272/24. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abzüglich
4. XXXXX Euro vom Insolvenzverwalter erklärter Verzicht
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 4 117,70 EURO ausgegangen und antragsgemäß die Regelvergütung des § 2 InsVV unter Berücksichtigung des vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 25.08.2025 erklärten Verzichts auf den Teilbetrag von 52,23 € festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 272/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittel…
AZ: 8 IN 272/24:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443), vertr. d.: Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 272/24: In dem Insolvenzverfahren Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56443),
vertreten durch:
Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung…
AZ: 8 IN 272/24: In dem Insolvenzverfahren Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56443),
vertreten durch:
Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 31.10.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 272/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443),
vertreten durch:
Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da keine verteilungsfähige Masse vorhanden i…
AZ: 8 IN 272/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Brandpool Holding GmbH, Berliner Straße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56443),
vertreten durch:
Abdulkadir Hakan Temür, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2025
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