Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41249
EUID
DEM1114.HRA41249
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 496/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Ernennung des neuen Insolvenzverwalters
09.09.2026
Frist zur Stellungnahme/Wahl eines anderen Verwalters
30.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat mit Beschluss vom 03.06.2024 den Beschluss vom 11.12.2023 über die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters abgeändert. Die Korrektur betrifft einen offensichtlichen Schreibfehler bei der Nettovergütung gemäß § 11 InsVV, die von 1.228,86 Euro auf 12.228,86 Euro korrigiert wurde. Der Gesamtbetrag der Vergütung, Zuschläge und Auslagen einschließlich Umsatzsteuer beträgt nun 49.128,72 Euro.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Offenbach am Main behandelt. Ursprünglich war Herr Steffen Schneider als Insolvenzverwalter tätig. Durch Beschluss vom 09.09.2026 ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach anstelle des bisherigen Verwalters zum neuen Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Offenbach am Main behandelt. Ursprünglich war Herr Steffen Schneider als Insolvenzverwalter tätig. Durch Beschluss vom 09.09.2026 ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach anstelle des bisherigen Verwalters zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Ernennung erfolgte aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO. Der neue Verwalter ist mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt. Zudem wurde ein früherer Beschluss zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters korrigiert, da die Nettovergütung versehentlich zu niedrig angesetzt war. Den Insolvenzgläubigern steht bis zum 30.09.2026 die Gelegenheit offen, Einwendungen zu erheben und schriftliche Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu stellen. Bei entsprechenden Anträgen wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
03.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 496/22
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRA 41249),
vertreten durch:
1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkt…
Amtsgericht Offenbach am Main
03.06.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 496/22
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
(AG Offenbach am Main , HRA 41249),
vertreten durch:
1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich,
(persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich,
(Geschäftsführerin),
wird der Beschluss vom 11.12.2023 über die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt abgeändert:
1. 12.228,86 Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. 2.323,48 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. 28.705,78 Euro Zuschläge
4. 5454,10 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. 350,00 Euro Auslagen zuzüglich
6. 66,50 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
7. 49.128,72 Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Nettovergütung gemäß § 11 InsVV war versehentlich nur mit 1.228,86€ angegeben. Es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Schreibfehler. Daher war der Beschluss zu korrigieren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 496/22: In dem Insolvenzverfahren Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 41249), vertr. d.: 1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Margit Dietz, …
8 IN 496/22: In dem Insolvenzverfahren Wichmann ARBOR GmbH & Co. KG, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 41249), vertr. d.: 1. Haftung Wichmann ARBOR Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird der bisherigen Insolvenzverwalter Steffen Schneider, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO entlassen und
es ist Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, anstelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 30.09.2026.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.09.2026
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