Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Waltershoff GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 206675
EUID
DEP3313.HRB206675
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 14/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Maike Tallen
Adresse
Brückenort 4, 49565 Bramsche
Telefon
05461/8013108
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
07.01.2026
Zustimmung Schlussverteilung
07.01.2026
Anzeige Schlussverteilung
12.01.2026
Stichtag Schlusstermin
20.02.2026
Aufhebung
20.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export sowie der Handel mit Landmaschinen nebst Ersatzteilen, Industrieanlagen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH ist am 20.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor hatte die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Maike Tallen, am 12.01.2026 angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll, da der verfügbare Massebestand 0,00 EUR beträgt. Am 07.01.2026 hat das Amtsgericht Bersenbrück die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Stichtag für den Schlusstermin auf den 20.02.2026 festgelegt. Gleichzeitig wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden, woraufhin das Verfahren aufgehoben wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 14/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), ist am 20.0…
9 IN 14/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), ist am 20.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), soll die…
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Maike Tallen, Brückenort 4, 49565 Bramsche, Tel.: 05461/8013108, Fax: 05461/8013109, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 156.784,48 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), sind die…
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Maike Tallen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag dem eingezahlten Vorschuss zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.11.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
1. Aufgrund des Umfangs und der Schwierigkeit des Verfahrens wird antragsgemäß ein Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt. Zur weiteren Begründung wird auf den Antrag der Insolvenzverwalterin vom 18.11.2025 verwiesen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 22,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 8 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), wurde be…
9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 20.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 07.01.2026
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