Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Breitband Nordhessen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 16388
EUID
DEM1607.HRB16388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
329/23
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH
Adresse
Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel
Telefon
0561/2207644-0
E-Mail
Termine & Fristen
Berichtstermin
28.05.2024 , 11:00 Uhr
Abstimmung Insolvenzplan
16.01.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die flächendeckende Versorgung von privaten Haushalten und Gewerbetrieben in den gesamten Kreisgebieten der Gesellschafter mit Ausnahme der Stadt Kassel mit hochleistungsfähigen NGA-Breitbandanschlüssen durch Planung, Errichtung und Betrieb der hierzu erforderlichen passiven Telekommunikationsinfrastruktur sowie deren Unterhaltung und Verwaltung, insbesondere durch Vermietung an einen oder mehrere Vertragspartner, oder durch die Förderung von Breitbandausbaumaßnahmen anderer Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), ist am 17.01.2024 die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters erfolgt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.03.2024 eröffnet worden, wobei die Anordnung der Eigenverwaltung bestätigt wurde. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.04.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin sowie eine Gläubigerversammlung zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens sind für den 28.05.2024 anberaumt. Im weiteren Verlauf wurde die Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan auf den 16.01.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, (Geschäftsführer), ist am 17.01.2024 um 14:34 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalte…
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, (Geschäftsführer), ist am 17.01.2024 um 14:34 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: Über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalte…
666 IN 329/23 e: Über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Veröffentlichung vom 01.03.2023 wird wie folgt berichtigt:
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.04.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: Über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. …
666 IN 329/23 e: Über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.04.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin…
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 16.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Kassel, 12.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalter…
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 12a InsVV
EUR
um 9 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2025 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 52.936.976,92 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem Sachwalter stehen hieraus 60% gemäß § 12 InsVV zu. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach §12a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Aufgrund der Fortführung des Betriebs war ein Zuschlag in Höhe von 34% angemessen, aber auch ausreichend. Im Hinblick auf die große Masse war hingegen ein Abschlag in Höhe von 25% angezeigt, sodass es letztendlich bei einem Zuschlag von 9% verblieben ist.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechts…
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 47 % erhöht zuzüglich
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 18.924.931,96 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Dem Sachwalter stehen hieraus 60% gemäß § 12 InsVV zu. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
III.
Aufgrund der Begleitung und Überwachung der Sanierungsbemühungen, der Mitwirkung am Insolvenzplan und der über das Normalmaß hinausgehenden Beschäftigung mit Aus- und Absonderungsrechten ist ein Zuschlag von insgesamt 72% angemessen, aber auch ausreichend.
Aufgrund der hohen Masse war hingegen ein Abschlag in Höhe von 25% angezeigt, sodass es letztendlich bei einem Zuschlag in Höhe von insgesamt 47% verbleibt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 8 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Mario Naw…
666 IN 329/23 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breitband Nordhessen GmbH, Treppenstraße 12 - 14, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 16388), vertr. d.: Gerd Brückmann, GF. d. Breitband Nordhessen GmbH, Jahnstraße 4a, 34454 Bad Arolsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Regelvergütung vorläufiger Sachwalter i. H. v. 25 %
(§ 12a InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag, abzüglich des Bereits entnommenen Betrags in Höhe von EUR, der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.07.2026 beantragte der vorläufige Sachwalter die Ergänzung bzw. Abänderung der bereits festgesetzten Vergütung nebst Auslagen. Dem Antrag war stattzugeben, da die ursprüngliche Berechnung fehlerbehaftet war. Der Schuldnervertreter hat dem Antrag zugestimmt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 13.07.2026
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