Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Breuer Spedition Köln GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 25194
EUID
DER3306.HRB25194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 120/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2026 , 06:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Prüfungstermin
09.09.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Transportleistungen im Güternah- und Fernverkehr, die Spedition und Lagerei. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen rund um Haus und Garten, sofern keine Erlaubnis erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat im Aktenzeichen 70a IN 120/26 über das Vermögen der Breuer Spedition Köln GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 25194, das Verfahren zur vorläufigen Sachwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch Geschäftsführer Manfred Helmut Breuer vertreten. Mit der Anordnung der vorläufigen Sachwaltung gilt das Verfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Rainer Frölich bestellt. Es sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte bei Dritten einzuholen. Ihm obliegt die Prüfung der von der Schuldnerin vorgelegten Eigenverwaltungsplanung auf Schlüssigkeit und Durchführbarkeit sowie die Überprüfung der Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Finanzplanung. Zudem hat der Sachwalter über das Bestehen von Haftungsansprüchen gegen amtierende oder ehemalige Organe zu berichten. Der Beschluss vom 10.04.2026 gilt im Übrigen fort. Falls der Sachwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen erfüllen kann, ist ein Zwischenbericht zu erstatten. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Amtsgericht Köln hat am 01.07.2026 um 06:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breuer Spedition Köln GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse verw…
Das Amtsgericht Köln hat am 01.07.2026 um 06:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breuer Spedition Köln GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Frölich ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 18.08.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt. Ein Prüfungstermin ist für den 09.09.2026 um 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Köln angesetzt. Dieser Termin dient zugleich zur Beschlussfassung über die Person des Sachwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen. Die Schuldnerin ist ermächtigt, den Geschäftsbetrieb auf einen Erwerber zu übertragen und das betriebszugehörige Vermögen freihändig zu veräußern. Sollte ein Verkauf nicht möglich sein, wird die Zustimmung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln
Geschäftszweig: die Ausführung von Transportleistungen im Güternah- und Fernverkehr, die Spedition und Lagerei. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen rund um Haus und Garten
wird angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0, Fax: 02236 88588 38 bestellt.
Die Anordnung der vorläufigen Sachwaltung gilt als Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2015/848 des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EUInsVO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 10.04.2026 fort.
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70a IN 120/26
Amtsgericht Köln, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln
Gesc…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln
Geschäftszweig: die Ausführung von Transportleistungen im Güternah- und Fernverkehr, die Spedition und Lagerei. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen rund um Haus und Garten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2026, um 06:45 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Rainer Frölich, Wankelstraße 9, 50996 Köln , Tel. Nr.02236 88588 0 , Fax Nr. 02236 88588 38.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 09.09.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 13. Etage, Sitzungssaal 1308.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Manfred Helmut Breuer, wird ermächtigt, ihren Geschäftsbetrieb auf einen Erwerber zu übertragen und das gesamte, betriebszugehörige Anlage- und Umlaufvermögen freihändig zu veräußern.
Bereits geschlossene Verträge werden genehmigt.
Sollte ein Verkauf des Geschäftsbetriebs nicht möglich sein, wird die Zustimmung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs erteilt
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
70a IN 120/26
Köln, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil-Hoffmann-…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 120/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 25194 eingetragenen Breuer Spedition Köln GmbH, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Helmut Breuer, Emil-Hoffmann-Straße 15, 50996 Köln
wird der Termin vom 09.09.2026 verlegt auf
Mittwoch, 09.09.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Verlegungsgrund: Versehentlich wurde im ursprünglichen Beschluss das Dienstzimmer und nicht der Sitzungssaal 243 hinterlegt.
70a IN 120/26
Amtsgericht Köln, 14.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.