Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Breza Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 174278
EUID
DEK1101.HRB174278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 240/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.08.2024 , 17:32 Uhr
Eröffnung
08.04.2025 , 14:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.06.2025
Berichtstermin
08.07.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breza Bau GmbH ist am 08.04.2025 um 14:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 31.07.2024 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dominik Montag ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 anzumelden. Ein ursprünglicher Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin war am 08.07.2025 vorgesehen. Dieser Termin ist jedoch durch Beschluss vom 14.04.2025 aufgehoben worden; das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für Stellungnahmen entspricht weiterhin dem 08.07.2025. Eine Vergütungsvorschussbewilligung für den Insolvenzverwalter ist am 12.06.2026 erfolgt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breza Bau GmbH ist am 08.04.2025 um 14:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 31.07.2024 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren bereits am 05.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dominik…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Breza Bau GmbH ist am 08.04.2025 um 14:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 31.07.2024 bei Gericht eingegangen. Zuvor waren bereits am 05.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dominik Montag zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.06.2025. Ein Termin für die Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin war ursprünglich für den 08.07.2025 angesetzt worden. Dieser Termin ist jedoch durch einen Beschluss vom 14.04.2025 aufgehoben worden; das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für schriftliche Stellungnahmen entspricht dem ursprünglichen Termin des 08.07.2025. Eine Vergütungsvorschussfestsetzung wurde am 12.06.2026 getroffen, wobei die konkreten Beträge nicht veröffentlicht wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
Geschäftszweig: Gegens…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Gerüstbau, Eisenflechter, Bauhelfertätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.04.2025, um 14:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.07.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 240/24
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Ho…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 08.04.2025 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 240/24
Amtsgericht Hamburg, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Ho…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Termin vom 08.07.2025 wird aufgehoben.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 08.07.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss genannten Tagesordnungspunkten einreichen.
Gehen bis zum Stichtag keine Erklärungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs.1 Satz 3 InsO analog).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 240/24
Amtsgericht Hamburg, 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 240/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174278 eingetragenen Breza Bau GmbH, Steinbeker Marktstraße 4, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sabri Hodja
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Gerüstbau, Eisenflechter, Bauhelfertätigkeiten
ist am 05.08.2024, um 17:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 240/24
Amtsgericht Hamburg, 05.08.2024
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