Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24834
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Brinkmann Industrielle Feuerungssysteme GmbH
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Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 24834
EUID
DER1202.HRB24834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 264/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Bachir Chalh-Andreas
Adresse
Weseler Str. 58, 46562 Voerde
Termine & Fristen
Einstellung
22.09.2026 , 10:59 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brinkmann Industrielle Feuerungssysteme GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24834, wird heute, am 22.09.2026, um 10:59 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Bachir Chalh-Andreas. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 264/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24834 eingetragenen Brinkmann Industrielle Feuerungssysteme GmbH, Weseler Str. 58, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bachir Chalh-Andreas,…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 264/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24834 eingetragenen Brinkmann Industrielle Feuerungssysteme GmbH, Weseler Str. 58, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bachir Chalh-Andreas, Weseler Str. 58, 46562 Voerde
wird heute, am 22.09.2026, um 10:59 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
64 IN 264/14
Amtsgericht Duisburg, 22.09.2026
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