Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schulz, Stefan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 11900
EUID
DER1202.HRA11900
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 1809/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann
Adresse
Friedhofstraße 31-35, 45478 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Antragseingang
24.07.2026
Eröffnung
22.09.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.11.2026
Berichtstermin
21.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Stefan Schulz ist am 22.09.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 24.07.2026 vom Schuldner gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.11.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.12.2026. Parallel dazu ist das Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig; die Restschuldbefreiung erlangt der Schuldner, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, wohnhaft Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, selbständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 e…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, wohnhaft Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, selbständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 eingetragenen Firma
"Polsterei Rolf Schreiner e. K., Inhaber Stefan Schulz", Geschäftsanschrift Kölner Straße 38 A, 45481 Mülheim an der Ruhr,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Weiser, Wilhelmshöhe 6, 47058 Duisburg
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1809/26
Amtsgericht Duisburg, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
Über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, wohnhaft Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, selbständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 eingetragenen Firma "Polsterei Rolf S…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
Über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, wohnhaft Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, selbständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 eingetragenen Firma "Polsterei Rolf Schreiner e. K., Inhaber Stefan Schulz", Geschäftsanschrift Kölner Straße 38 A, 45481 Mülheim an der Ruhr
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22.09.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Friedhofstraße 31-35, 45478 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: Deutsche Bank AG, IBAN: DE04 3627 0024 0072 5812 25, BIC: DEUTDEDB362.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 1809/26
Duisburg, 22.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 eingetragenen Firma Polsterei Rolf S…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1809/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Stefan Schulz, geboren am 23.08.1978, gelernter Raumausstatter, Mats Kamp 13, 45481 Mülheim an der Ruhr, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 11900 eingetragenen Firma Polsterei Rolf Schreiner e. K., Inhaber Stefan Schulz, Geschäftsanschrift Kölner Straße 38 A, 45481 Mülheim an der Ruhr
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Über das Vermögen von Herrn Stefan Schulz , hat das Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 22. September 2026 unter dem Aktenzeichen 620 IN 1809/26 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Schuldner ist als Polsterer selbstständig tätig, handelnd unter Polsteri Schreiner e. K., Inhaber Stefan Schulz. Die Geschäftsadresse lautet: Kölner Straße 38 A, 45481 Mülheim an der Ruhr.
Ich habe die selbstständige Tätigkeit auf den Stichtag der Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzmasse freigegeben und gegenüber dem Schuldner erklärt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Verpflichtungen aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Der Schuldner wurde auf die entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 2 InsO i.V.m. § 295 Abs. 2 InsO hingewiesen. Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
620 IN 1809/26
Amtsgericht Duisburg, 24.09.2026
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