Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 28931
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brötz Gastro u. Event UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Bahnhof 5, 56751 Polch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 28931
EUID
DET2210V.HRB28931
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 24/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2024 , 12:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
01.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gastwirtschaft mit Restaurant und Biergarten, sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Brötz Gastro u. Event UG ist am 21.05.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Antragsgegnerin wird durch den Geschäftsführer Daniel Karlheinz Brötz vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Frosch bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Mayen vorgehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötz Gastro u. Event UG ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 21.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Christine Frosch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin sin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brötz Gastro u. Event UG ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 21.05.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Christine Frosch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Forderungen sind bis zum 17.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind mitzuteilen und Verpflichtungen an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen. Ein gemeinsamer Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.10.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Mayen angesetzt, in dem über verschiedene Angelegenheiten gemäß InsO entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 24/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brötz Gastro u. Event UG, Am Bahnhof 5, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 28931), vertr. d.: Daniel Karlheinz Brötz, Am Bahnhof 5, 56751 Polch, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin ange…
7 IN 24/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Brötz Gastro u. Event UG, Am Bahnhof 5, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 28931), vertr. d.: Daniel Karlheinz Brötz, Am Bahnhof 5, 56751 Polch, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651 /200 68 53-0, Fax: 0651/200 68 53-60, E-Mail: rae-trier@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 24/24.
Über das Vermögen Brötz Gastro u. Event UG, Betreiberin der Gaststätte "Alter Bahnhof Polch", Am Bahnhof 5, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 28931),
vertreten durch:
Daniel Karlheinz Brötz, Kolmstr. 1, 56294 Münstermaifeld, (Geschäftsführer), wird am 01.08.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 24/24.
Über das Vermögen Brötz Gastro u. Event UG, Betreiberin der Gaststätte "Alter Bahnhof Polch", Am Bahnhof 5, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 28931),
vertreten durch:
Daniel Karlheinz Brötz, Kolmstr. 1, 56294 Münstermaifeld, (Geschäftsführer), wird am 01.08.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651 /200 68 53-0, Fax: 0651/200 68 53-60, E-Mail: rae-trier@dhpg.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 17.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Dienstag, 01.10.2024, 11:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl der Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden;
Prüfungstermin am Dienstag, 01.10.2024, 11:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Mayen, 01.08.2024 .
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