ist die Planung und der Vertrieb von modular aufgebauten Gebäudekonstruktionen aus Fertigelementen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der plan74-Baukonzepte GmbH ist anhängig. Am 21.05.2024 wurde im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden zur Überwindung von Interessenkonflikten infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens zwei Sonderinsolvenzverwalter bestellt: Herr Peter Staroselski am 04.08.2025 für die Kaduzierung der Gesellschaftsanteile der plan74-Holding GmbH und Herr Dirk Obermüller am 11.02.2025 für die Prüfung angemeldeter Insolvenzforderungen. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 47/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertr. d.: Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordne…
7 IN 47/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertr. d.: Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 7 IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wir…
Geschäfts-Nr. 7 IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073), vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird Herr Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter
für die Kaduzierung der Gesellschaftsanteile der plan74-Holding GmbH mit Sitz in Mendig gegenüber dem Insolvenzverwalter derselben
Herrn Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, daselbst,
bestimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter Dr. Bornemann ist infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens an der Kaduzierung der Gesellschaftsanteile gehindert; es war daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Schuldner mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 7 IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073),
vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wir…
Geschäfts-Nr. 7 IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
plan74-Baukonzepte GmbH, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig (AG Koblenz, HRB 28073),
vertreten durch:
Peter Happ, Wasserschöpp 91, 56743 Mendig, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Gitta Werner, Rennweg 60, 56626 Andernach,
wird Herr Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter
für die Prüfung der
seitens Herrn Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, daselbst, als Insolvenzverwalter der plan74-Holding GmbH mit Sitz in Mendig
angemeldeten Insolvenzforderungen bestimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter Dr. Bornemann ist infolge des Verbotes des Selbstkontrahierens an der Prüfung der von ihm selbst in einem anderen Amte angemeldeten Forderungen gehindert; es war daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann vom Schuldner mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 11.02.2025
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