Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Brosch, Rolf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kleikstraße 37, 52134 Herzogenrath
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRA 3595
EUID
DER3101.HRA3595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 111/18
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Fristende Anträge im schriftlichen Verfahren
31.10.2024
Versagungsantrag eingereicht
17.01.2025
Beschluss Versagungsantrag zurückgewiesen
14.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Rolf Brosch, Inhaber der Firma Büro Center Walter Breuer e.K., wird fortgeführt. Die PEAC (Germany) GmbH, die als Versagungsantragstellerin auftrat, hat am 17.01.2025 einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Amtsgericht Aachen hat diesen Antrag mit Beschluss vom 14.03.2025 als unzulässig zurückgewiesen. Die Unzulässigkeit begründet das Gericht damit, dass der Antrag nach dem 31.10.2024, dem Ende der Frist für Anträge im schriftlichen Verfahren zur Anhörung der Insolvenzgläubiger, eingereicht wurde. Zudem seien die Voraussetzungen des § 297a InsO nicht dargelegt und der Vortrag unsubstantiiert. Die Versagungsantragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rolf Brosch, geboren am 21.12.1964, Bödikerstr. 17, 41238 Mönchengladbach, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 3595 eingetragenen Firma Büro Center Walter Breuer e.K. Herzogenrath
zusätzlic…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rolf Brosch, geboren am 21.12.1964, Bödikerstr. 17, 41238 Mönchengladbach, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 3595 eingetragenen Firma Büro Center Walter Breuer e.K. Herzogenrath
zusätzlich beteiligt:
PEAC (Germany) GmbH, Getrudenstraße 2, 20095 Hamburg
- Versagungsantragstellerin zu 1 -
wird der Versagungsantrag vom 17.01.2025 zurückgewiesen. Die Versagungsantragstellerin trägt die durch den Antrag verursachten Kosten des Verfahrens.
Gründe:
Der Versagungsantrag ist unzulässig. Zum einen wurde nicht berücksichtigt, dass ein Versagungsantrag nach § 290 Abs. 1 InsO gemäß § 290 Abs. 2 S. 1 InsO grundsätzlich nur bis zum Schlusstermin gestellt werden kann. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 10.10.2024 wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 31.10.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Versagungsantragstellerin reichte ihren auf "§§ 290 Abs. 1, 302 Nr. 1 InsO" gestützten Antrag aber erst am 22.01.2025 zur Akte. Auch die Voraussetzungen des § 297a InsO wurden nicht dargelegt. Zudem ist der Vortrag der Versagungsantragstellerin auch in der Sache völlig unsubstantiiert. Einer der - abschließend normierten - Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 InsO wurde nicht dargelegt. Vielmehr ist zu vermuten, dass die Versagungsantragstellerin gar keine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 InsO, sondern vielmehr eine Anmeldung (oder einen Hinweis darauf) ihrer Forderung als einer solchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 302 Nr. 1 InsO vornehmen wollte. Auf die Unterschiede wurde die Versagungsantragstellerin mit Verfügung vom 23.01.2025 hingewiesen. Eine weitere Stellungnahme erfolgte auch auf die Erinnerung vom 20.02.2025 nicht.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Aachen, 14.03.2025
Amtsgericht
Dr. Förl-Wachtsmuth
Richterin am Amtsgericht
93 IN 111/18
Amtsgericht Aachen, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rolf Brosch, Bödikerstr. 17, 41238 Mönchengladbach, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 3595 eingetragenen Firma Büro Center Walter Breuer e.K. Herzogenrath
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Rolf Brosch, Bödikerstr. 17, 41238 Mönchengladbach, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Aachen unter HRA 3595 eingetragenen Firma Büro Center Walter Breuer e.K. Herzogenrath
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rautenberger & Würdemann GbR, Beethovenstraße 40, 41061 Mönchengladbach
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.10.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 aus.
93 IN 111/18
Amtsgericht Aachen, 10.10.2024
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