Der Handel, die Montage sowie Beratung von Treppenliften und anderen technischen Hilfsmitteln zum barrierefreien Wohnen inklusive Servicedienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH ist am 01.02.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Wolfsburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist der Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwalt der Kanzlei Schultze & Braun bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.05.2025. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters müssen binnen zwei Wochen nach Einstellung im Internet eingehen. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind mit Beschluss vom 05.05.2025 festgesetzt worden; die Veröffentlichung der Beträge ist gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleiben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 127/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertr. d.: 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße …
25 IN 127/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertr. d.: 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 182.555,45 EUR) für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 05.05.2025 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 127/24: Über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertr. d.: 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am …
25 IN 127/24: Über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertr. d.: 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), 2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwaltsges. Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de, Internet: www.schubra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 127/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174),
vertreten durch:
1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer),
2. Manuel Assmann, Halle 10, Falle…
Geschäfts-Nr. 25 IN 127/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174),
vertreten durch:
1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer),
2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 19.02.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 182.555,45 EUR nebst Zuschlägen i.H.v. 0,10 % die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 127/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertreten durch 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (Geschäftsführer) und 2. Manuel Assmann, Halle 10, Faller…
25 IN 127/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WL-Liftsysteme GmbH, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (AG Braunschweig, HRB 207174), vertreten durch 1. Peter Gocht, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (Geschäftsführer) und 2. Manuel Assmann, Halle 10, Fallersleber Straße 12, 38154 Königslutter am Elm (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwaltsges. Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden
Amtsgericht Wolfsburg, 12.11.2024
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