Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
brune küchen gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Luxemburger Straße 118, 50354 Hürth
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 101898
Stammkapital
50.400,00 EUR
EUID
DER3306.HRB101898
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70b IN 93/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2026 , 14:00 Uhr
Eröffnung
30.09.2026 , 13:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.11.2026
Einsicht Forderungsliste
30.11.2026
Berichtstermin
22.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Möbeln, Elektrogeräten und Kunstgewerbe.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Möbeln, Elektrogeräten und Kunstgewerbe
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 25.06.2026 um 14:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der brune küchen gmbh, Hürth, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Joscha Stothfang bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der brune küchen gmbh ist am 30.09.2026 um 13:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 25.06.2026 angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Joscha Stothfang …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der brune küchen gmbh ist am 30.09.2026 um 13:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 25.06.2026 angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Joscha Stothfang bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.12.2026. Die Unterlagen werden ab dem 30.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Am 25.06.2026 hat das Amtsgericht Köln im Verfahren über das Vermögen der brune küchen gmbh die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Joscha Stothfang zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, und Drittsch…
Am 25.06.2026 hat das Amtsgericht Köln im Verfahren über das Vermögen der brune küchen gmbh die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Joscha Stothfang zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, und Drittschuldner sind angewiesen, nur noch an den Verwalter zu leisten. Am 30.09.2026 ist das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Joscha Stothfang ist zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.12.2026. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 02.10.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Brune-Rütt, Luxemburger Str. 11…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Brune-Rütt, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth
Geschäftszweig: der Handel mit Möbeln, Elektrogeräten und Kunstgewerbe.
ist am 25.06.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70b IN 93/26
Amtsgericht Köln, 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Her…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Brune-Rütt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2026, um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233 9793790, Fax: 02233 9793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70b IN 93/26
Amtsgericht Köln, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Brune-Rütt, Luxemburger Str. 118, 50354 H…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101898 eingetragenen brune küchen gmbh, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pascal Brune-Rütt, Luxemburger Str. 118, 50354 Hürth
ist am 02.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70b IN 93/26
Amtsgericht Köln, 12.10.2026
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