Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elite Cars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansestraße 78, 51149 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 8610
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3103.HRB8610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 140/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan Georg Bernsen
Adresse
An der Schusterinsel 10, 51379 Leverkusen
Telefon
02171 / 794 99 40
Termine & Fristen
Aufhebung
01.07.2026
Eröffnung
12.10.2026 , 16:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.12.2026
Einsicht Forderungstabelle
18.12.2026
Berichts- und Prüfungstermin
08.01.2027
Gegenstand des Unternehmens
- der Handel mit Fahrzeugen aller Art, Kfz-Car-Service, insbesondere die Installation von Autoglas und Reifen, - der Betrieb von Parkplätzen mit Shuttleservice, - der Betrieb eines Portals zur deutschlandweiten Parkplatzvermittlung, - der Handel mit Waren aller Art, insbesondere von Lebensmitteln, - der Betrieb einer Spedition mit Fahrzeugen bis zu 3,5 T. und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und soweit hierfür keine besondere Genehmigungen erforderlich sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Kfz-Werkstätten
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Kfz-Car-Service mit Autoglas- und Reifeninstallation sowie Betrieb von Parkplätzen und Spedition
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den für den 01.07.2026 angesetzten Termin im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elite Cars GmbH aufgehoben. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Erhan Yildizgörer vertreten. Die Aufhebung des Termins erfolgte aufgrund der Erkrankung der zuständigen Abteilungsrichterin. Weitere Informationen werden von Amts wegen bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elite Cars GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610, ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 140/26 anhängig. Der Schuldner ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erhan Yildizgörer. Ursprünglich war ein Termin für…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elite Cars GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610, ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 140/26 anhängig. Der Schuldner ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erhan Yildizgörer. Ursprünglich war ein Termin für den 01.07.2026 angesetzt, dieser ist jedoch aufgrund der Erkrankung der Abteilungsrichterin aufgehoben worden. Am 12.10.2026 um 16:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der Verordnung (EU) 2015/848 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zugleich sind die Verfahren 70c IN 140/26, 70c IN 44/26 und 70c IN 188/26 miteinander verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Georg Bernsen aus Leverkusen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.12.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.01.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen und der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.12.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 44/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610 eingetragenen Elite Cars GmbH, Hansestr. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Yildizgörer
wird der Termin vom 01.07.2026 a…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 44/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610 eingetragenen Elite Cars GmbH, Hansestr. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Yildizgörer
wird der Termin vom 01.07.2026 aufgehoben.
Verlegungs-bzw. Aufhebungs-Grund: Erkrankung der Abteilungsrichterin.
Alles weitere von Amts wegen.
Amtsgericht Köln, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 140/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610 eingetragenen Elite Cars GmbH, Hansestraße 78, 51149 Köln, frühere Anschrift: Fuggerstr. 3, 51149 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Yildizgörer, Bahnhofstr. 24, 53…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 140/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8610 eingetragenen Elite Cars GmbH, Hansestraße 78, 51149 Köln, frühere Anschrift: Fuggerstr. 3, 51149 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erhan Yildizgörer, Bahnhofstr. 24, 53859 Niederkassel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2026, um 16:21 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 70c IN 140/26 und 70c IN 44/26 und 70c IN 188/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Georg Bernsen, An der Schusterinsel 10, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 / 794 99 40, Fax: 02171 / 794 99 60.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.12.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.01.2027.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70c IN 140/26
Amtsgericht Köln, 12.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.