Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 207584
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BS Foam GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lange Lage 6-8, 37154 Northeim
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 207584
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2204.HRB207584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 475/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 11:51 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 07:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2026
Berichtstermin
18.11.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
18.11.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Produktion
Subbranche
Sonstige Warenherstellung
Geschäftstätigkeit
Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen, Matratzen und Zubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 18.06.2026 ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Foam GmbH, mit Sitz in Northeim, die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Bielefeld erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilver Streitbörger aus Bielefeld bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 18.06.2026 um 11:51 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BS Foam GmbH, Northeim, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Bielefeld, bestellt worden. Die Schuldnerin darf übe…
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 18.06.2026 um 11:51 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BS Foam GmbH, Northeim, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Bielefeld, bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin verboten; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Am selben Tag ist eine Berichtigung des Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit im Rubrum erfolgt, wobei die Adresse der Schuldnerin von 'Lange Str.' auf 'Lange Lage' korrigiert wurde.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Foam GmbH ist am 01.09.2026 um 07:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 18.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 18.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei R…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BS Foam GmbH ist am 01.09.2026 um 07:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 18.06.2026 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 18.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Dieser ist nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 07.10.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 18.11.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über den Fortgang des Verfahrens sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Str. 6…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Str. 6-8, 37154 Northeim
Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
ist am 18.06.2026, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 475/26
Amtsgericht Bielefeld, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Lage 6…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim
Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
wird der Beschluss zur Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.06.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum lautet:
Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
43 IN 475/26
Amtsgericht Bielefeld, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 475/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 207584 eingetragenen BS Foam GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Heinrich Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim und Herrn Tobias Sommer, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim
Geschäftszweig: Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Schaumstoffen jeglicher Art, Matratzen und Zubehör sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 07:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 18.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 475/26
Bielefeld, 01.09.2026
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