Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 1342
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Insolvenzprofil
Dachdeckerei Schürmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königstr. 74, 32545 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 1342
EUID
DER2108.HRB1342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 458/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Norbert Schürmann
Adresse
Lisa-Hausmann-Weg 1, 32547 Bad Oeynhausen
Termine & Fristen
Fristende für Kostenvorschuss
21.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Dachdeckerei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdeckerei Schürmann GmbH ist die Insolvenzmasse unzureichend, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 21.0erm 2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR bei der Zahlstelle Bielefeld (Bundesbank) einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Der Schlussbericht des Verwalters liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld bereit. Die Beteiligten können bis zum genannten Datum schriftlich Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 458/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 1342 eingetragenen Dachdeckerei Schürmann GmbH, Lisa-Hausmann-Weg 1, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Schürmann…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 458/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 1342 eingetragenen Dachdeckerei Schürmann GmbH, Lisa-Hausmann-Weg 1, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Schürmann Einzelkaufmann, Lisa-Hausmann-Weg 1, 32547 Bad Oeynhausen
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 21.07.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 500,00 EUR bei der Zahlstelle Bielefeld, Bundesbank IBAN DE92480000000048001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Der Schlussbericht des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 458/17
Amtsgericht Bielefeld, 16.06.2026
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