Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B&S GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Teutoburger Weg 23, 33332 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 13087
EUID
DER2103.HRB13087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 679/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Kristin Brocker
Adresse
Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2024 , 19:12 Uhr
Eröffnung
05.12.2024 , 18:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.02.2025
Berichtstermin
27.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf und Einbau von Fertigpools, der An- und Verkauf und das Halten von Kfz jeder Art sowie der Verkauf von Solaranlagen und artverwandten Produkten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B&S GmbH ist am 05.12.2024 um 18:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 12.09.2024 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 18.09.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Kristin Brocker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Kristin Brocker ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 06.02.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.02.2025. Bis zu diesem Datum können Stellungnahmen zur Person der Verwalterin, zum Gläubigerausschuss und weiteren Punkten eingereicht werden. Die Unterlagen liegen ab dem 13.02.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 679/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13087 eingetragenen B&S GmbH, Teutoburger Weg 23, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Briese,
ist am 18.09.2024, um …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 679/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13087 eingetragenen B&S GmbH, Teutoburger Weg 23, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Briese,
ist am 18.09.2024, um 19:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 679/24
Amtsgericht Bielefeld, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 679/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13087 eingetragenen B&S GmbH, Teutoburger Weg 23, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Briese,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 679/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 13087 eingetragenen B&S GmbH, Teutoburger Weg 23, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sören Briese,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.12.2024, um 18:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 13.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 679/24
Bielefeld, 05.12.2024
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