Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Light and Sound Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gütersloher Straße 66-68, 33397 Rietberg
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 10710
EUID
DER2103.HRB10710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 272/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Scholz
Adresse
Paderborner Str. 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der persönlichen Haftung in anderen Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Light and Sound Verwaltungs GmbH ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 272/20 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10710 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Peter Karl Smiatek vertreten. Das Gericht hat Rechtsanwalt Joachim Scholz zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der von der Insolvenzverwalterin der Light and Sound GmbH & Co. KG angemeldeten Forderungen umfasst. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 04.11.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10710 eingetragenen Light and Sound Verwaltungs GmbH, Gütersloher Straße 66-68, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Karl Smiate…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10710 eingetragenen Light and Sound Verwaltungs GmbH, Gütersloher Straße 66-68, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Karl Smiatek, Bussardweg 23, 33397 Rietberg
wird Rechtsanwalt Joachim Scholz, Paderborner Str. 11, 33415 Verl zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der von der Insolvenzverwalterin der Light and Sound GmbH & Co. KG (43 IN 271/20 AG Bielefeld) angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 272/20
Amtsgericht Bielefeld, 16.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10710 eingetragenen Light and Sound Verwaltungs GmbH, Gütersloher Straße 66-68, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Karl Smiate…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 272/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10710 eingetragenen Light and Sound Verwaltungs GmbH, Gütersloher Straße 66-68, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Karl Smiatek, Bussardweg 23, 33397 Rietberg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 272/20
Amtsgericht Bielefeld, 16.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.