Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 203987
EUID
DEP2613.HRB203987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 71/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
17.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin Stichtag
02.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für die besondere Prüfung wird auf den 02.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird für den 17.09.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Cuxhaven bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Oleg Dorn über Geschäftsführerhaftungsansprüche und eine Stammeinlageforderung. Zustimmungen gelten auch bei fehlender Beschlussfähigkeit der Versammlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im s…
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 17.09.20…
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 17.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert; hier: Vergleich mit dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin, Oleg Dorn über Geschäftsführerhaftungsansprüche sowie über eine Stammeinlageforderung.
-
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung d…
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Am…
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, KÖSTERBERNER, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200, E-Mail: bremen@willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 298.489,39 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.809.713,13 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insol…
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster …
12 IN 71/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Oleg Dorn Bauunternehmen GmbH, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland (AG Tostedt, HRB 203987), vertr. d.: Oleg Dorn, Fehrenkamp 37, 27624 Geestland, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ergänzend gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO festgesetzt worden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzte Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die ergänzende Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung, da die Differenz des tatsächlichen Werts der Berechnungsgrundlage der Vergütung zu dem der Vergütung mit Beschluss vom 12.12.2019 zugrunde gelegten Werts mehr als 20 % beträgt.
Im Vergütungsbeschluss für die vorläufige Verwaltung vom 12.12.2019 war von einer Berechnungsgrundlage von 350.046,17 EUR ausgegangen worden. Aufgrund der sich aus Schlussrechnung vom 05.05.2026 ergebenden tatsächlich realisierten Beträge ergibt sich jedoch von eine Berechnungsgrundlage von 477.526,85 EUR. Die Differenz beträgt 127.480,68 EUR und entspricht somit einer Abweichung von 26,70 %.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 477.526,85 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Hinsichtlich des gewährten Zuschlages wird auf die Begründung des bereits rechtskräftigen Vergütungsbeschluss für den vorläufigen Verwalter vom 12.12.2019 Bezug genommen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.07.2026
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