Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BTA Video Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 15998
EUID
DEG1103.HRB15998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 78/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
29.04.2025 , 12:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2025
Einsichtnahme Unterlagen
24.06.2025
Berichtstermin
22.07.2025
Prüfungstermin
22.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTA Video Marketing GmbH ist am 29.04.2025 um 12:25 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus Schneidewind ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2025 beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 22.07.2025. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTA Video Marketing GmbH, An der Lanke 21, 15712 Königs Wusterhausen, HRB 15998, Registergericht Cottbus,
Gegenstand: Film-, Videoproduktion, Vertrieb und Marketing u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Michael Rusche, wurde am 29.04.2025, um 12:25 Uhr, das I…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTA Video Marketing GmbH, An der Lanke 21, 15712 Königs Wusterhausen, HRB 15998, Registergericht Cottbus,
Gegenstand: Film-, Videoproduktion, Vertrieb und Marketing u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Michael Rusche, wurde am 29.04.2025, um 12:25 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenz-gläubiger sind bis zum 10.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermitt-lungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 22. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 30. April 2025, Az.: 63 IN 78/25
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