Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S & H Werner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16615
EUID
DEG1103.HRB16615
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 19/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henry Girbig
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2025 , 09:50 Uhr
Eröffnung
01.05.2025
Forderungsanmeldefrist
10.06.2025
Berichtstermin
22.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & H Werner GmbH, Schipkau, ist am 05.02.2025 die Bestellung des Rechtsanwalts Henry Girbig zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts erfolgt. Das Verfahren ist am 01.05.2025 eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 10.06.2025 beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 22. Juli 2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen S & H Werner GmbH, Ruhlander Str. 44, 01993 Schipkau, HRB 16615 CB, Gegenstand: Handel mit elektronischen Teilen und elektronischem Zubehör, insbesondere auch der Handel mit Modellbauteilen für Modelleisenbahnen u. a., Sitz Schipkau, vertreten durch die Geschäftsführer Danny …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen S & H Werner GmbH, Ruhlander Str. 44, 01993 Schipkau, HRB 16615 CB, Gegenstand: Handel mit elektronischen Teilen und elektronischem Zubehör, insbesondere auch der Handel mit Modellbauteilen für Modelleisenbahnen u. a., Sitz Schipkau, vertreten durch die Geschäftsführer Danny und Sibylle Werner, wurde am 01.05.2025, um 09:10 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 22. Juli 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 2. Mai 2025, Az.: 63 IN 19/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & H Werner GmbH , HRB 16615 CB,
vertreten durch die Geschäftsführer Danny und Sibylle Werner ,
Ruhlander Straße 44 ,01993 Schipkau
ist heute, am 5.02.2025 um 9.50 Uhr
Herr Rechtsanwalt Henry Girbig,
Caspar- David-Friedrich-Straße…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & H Werner GmbH , HRB 16615 CB,
vertreten durch die Geschäftsführer Danny und Sibylle Werner ,
Ruhlander Straße 44 ,01993 Schipkau
ist heute, am 5.02.2025 um 9.50 Uhr
Herr Rechtsanwalt Henry Girbig,
Caspar- David-Friedrich-Straße 06 ,01219 Dresden
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottbus, 05.02.2025
Az: 63 IN 19/25
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