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Insolvenzprofil
BUBE Security UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 17914
EUID
DEG1103.HRB17914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 393/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Binder
Adresse
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
20.01.2025 , 14:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.03.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.04.2025
Prüfungstermin
09.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Schuldner“ genannt), eingetragen im Register des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 17914 CB, ist die Anzeige des Verwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen. Die Anzeige erfolgte am 03.04.2025.
Am 20.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Der Rechtsanwalt André Binder ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubige…
Am 20.01.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Der Rechtsanwalt André Binder ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 07.03.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 09.04.2025 angesetzt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen eingelegt werden muss. Am 03.04.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 17914 CB), Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris ist am 03.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 7…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 17914 CB), Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris ist am 03.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 7. April 2025
Az.: 63 IN 393/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17914 CB), Geschäftszweig: Objektschutz, Veranstaltungsservice und Konferenzschutz, etc., Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris, eingetragener Sitz: Groß Köris, vertreten durch die Geschäftsfüh…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUBE Security UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17914 CB), Geschäftszweig: Objektschutz, Veranstaltungsservice und Konferenzschutz, etc., Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris, eingetragener Sitz: Groß Köris, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katrin Berbig wurde am 20.01.2025, um 14:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 9. April 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 20.01.2025
Az.: 63 IN 393/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
BUBE Security UG (haftungsbeschränkt), (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17914 CB), Geschäftszweig: Objektschutz, Veranstaltungsservice und Konferenzschutz, etc., Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris, eingetragener Sitz: Gr…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
BUBE Security UG (haftungsbeschränkt), (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17914 CB), Geschäftszweig: Objektschutz, Veranstaltungsservice und Konferenzschutz, etc., Berliner Straße 65, 15746 Groß Köris, eingetragener Sitz: Groß Köris, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katrin Berbig
ist heute, am 06.11.2024, um 10.15 Uhr Herr Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 393/24
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