Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bubolz, Hubertus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Breitscheidstr. 43, 01156 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 9459
EUID
DEU1104.HRA9459
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
560 IN 604/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
08.01.2026
Fristende Stellungnahmen
20.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist am 08.01.2026 festgesetzt worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt wird. Bis zum 20.02.2026 können Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Restschuldbefreiung beim Gericht eingereicht werden. Für die Schlussverteilung sind Forderungen von 688.602,56 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von 118.009,17 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wurde die Vergütung der Inso…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 08.01.2026 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wird der Schlusstermin und d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
| Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung mit folgendem Hinweis: Falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der oben genannten Frist Versagungsgründe glaubhaft zu machen, § 290 InsO, § 294 ZPO
|Stellungnahmen dazu, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob hierzu eine abweichende Vergütungsregelung festgelegt werden soll,
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 20.02.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 688.602,56 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 118.009,17 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wurde die Prüfung der nachtr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 604/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hubertus Bubolz, geb. 25.12.1985, Talstraße 8 a, 01156 Dresden
Inhaber der Firma Haustechnik Bubolz e. K., Breitscheidstraße 43, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9459
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit, bis zum 30.10.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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