Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 19614
EUID
DEU1104.HRB19614
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 1924/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2019
Antrag Vergütung
05.01.2026
Fristende Widerspruch
20.02.2026
Festsetzung Vergütung
20.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel sowie der Im- und Export von Lebensmitteln und Getränken aller Art, insbesondere für den Gastronomiebereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat am 12.01.2026 angeordnet, dass für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angewendet wird. Die Gläubiger haben bis zum 20.02.2026 die Möglichkeit, gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH ist am 01.03.2019 eröffnet worden. Das Verfahren läuft vor dem Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 542 IN 1924/18. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Hendrik Bartels vertreten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH ist am 01.03.2019 eröffnet worden. Das Verfahren läuft vor dem Amtsgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 542 IN 1924/18. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Hendrik Bartels vertreten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 20.08.2026 festgesetzt, wobei ein Antrag vom 05.01.2026 zugrunde lag. Die Teilungsmasse betrug dabei 146.473,09 EUR. Parallel dazu wird für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 20.02.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen, wobei festgestellte Gläubiger keine gesonderte Benachrichtigung erhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entschei…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.02.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalt…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 20.08.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 01.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.01.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 146,473,09 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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