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Insolvenzprofil
BUCO GmbH Werkzeugfabrik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 5656
EUID
DER1608.HRB5656
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 107/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.05.2026
Fristende Stellungnahme
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen sowie Gegenständen aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, auch zur Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUCO GmbH Werkzeugfabrik ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 504 IN 107/22 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragen. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 04.05.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUCO GmbH Werkzeugfabrik wird vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 504 IN 107/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn und Herrn Uwe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUCO GmbH Werkzeugfabrik wird vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 504 IN 107/22 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff vertreten. Im Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen Gegenstand einer Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 04.05.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal nieder. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUCO GmbH Werkzeugfabrik wird vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 504 IN 107/22 durchgeführt. Im Januar 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im August 2026 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BUCO GmbH Werkzeugfabrik wird vom Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 504 IN 107/22 durchgeführt. Im Januar 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im August 2026 stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu und ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an. Beteiligt waren bis zum 14.10.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag (Berechnungsgrundlage 200.069,43 EUR mit 55 % Zuschlägen), dem Schlussverzeichnis sowie der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der besondere Prüfungstermin für die schriftliche Widerspruchsmöglichkeit ist der 04.05.2026. Im September 2026 wurde bekanntgegeben, dass das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt hat. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 72.092,31 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 70.009,15 EUR zur Verfügung stand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, Südstr. 12, 42107 Wuppertal und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff, Kruppstr. 224, 42113 Wuppertal
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 107/22
Amtsgericht Wuppertal, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, Südstr. 12, 42107 Wuppertal und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff, Kruppstr. 224, 42113 Wuppertal
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
504 IN 107/22
Amtsgericht Wuppertal, 11.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, Südstr. 12, 42107 Wuppertal und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff, Kruppstr. 224, 42113 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fischer, Roloff + Partner, Turmhof 15, 42103 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
Nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 200.069,43 Euro werden vorliegend Zuschläge in Höhe von insgesamt 55 % geltend gemacht. Diese werden mit Auslandsbefassung sowie für die Prüfung & Abwehr von Drittrechten sowie für den Abschluss und die Umsetzung des Kauf / Übertragungsvertrags begründet.
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 107/22
Amtsgericht Wuppertal, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 107/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 5656 eingetragenen BUCO GmbH Werkzeugfabrik, Küllenhahner Str. 44, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gilbert Mühlhoff-Taubhorn, Südstr. 12, 42107 Wuppertal und Herrn Uwe Hartmut Mühlhoff, Kruppstr. 224, 42113 Wuppertal
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 72.092,31 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 70.009,15 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
504 IN 107/22
Amtsgericht Wuppertal, 01.09.2026
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