Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CoMin Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Talstraße 330, 40822 Mettmann
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 27153
EUID
DER1608.HRB27153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 193/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Jan Hebbinghaus
Adresse
Düsseldorfer Str. 33, 40822 Mettmann
Telefon
02104 9768771
Termine & Fristen
Eröffnung
20.03.2026 , 11:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.05.2026
Prüfungstermin
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Übernahme der Komplementärsfunktion in der CoMin GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CoMin Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mettmann ist am 20.03.2026 um 11:58 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 23.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus bestellt. Später wurde Ralf Musholt zum Sonderinsolvenzverwalter für die Forderungsprüfung Nr. 1 - 5 bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 04.0elle 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 193/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27153 eingetragenen CoMin Verwaltungs-GmbH, gegründet am 22.07.2005, Talstraße 330, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hermann Kurt Bell, Schmachtendorfer St…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 193/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27153 eingetragenen CoMin Verwaltungs-GmbH, gegründet am 22.07.2005, Talstraße 330, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hermann Kurt Bell, Schmachtendorfer Str. 90, 46147 Oberhausen und Herrn Willi Schaefer, Thomas-Mann-Str. 9, 40699 Erkrath
Geschäftszweig: Komplementärsfunktion d. CoMin GmbH& Co.KG
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.03.2026, um 11:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus, Düsseldorfer Str. 33, 40822 Mettmann, Telefon: 02104 9768771, Fax: 02563208320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 193/25
Wuppertal, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 193/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27153 eingetragenen CoMin Verwaltungs-GmbH, Talstraße 330, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hermann Kurt Bell, Schmachtendorfer S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 193/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27153 eingetragenen CoMin Verwaltungs-GmbH, Talstraße 330, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hermann Kurt Bell, Schmachtendorfer Str. 90, 46147 Oberhausen und Herrn Willi Schaefer, Thomas-Mann-Str. 9, 40699 Erkrath
wird Ralf Musholt, Hauptstraße 8, 58313 Herdecke zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Forderungsprüfung Nr. 1 - 5. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
504 IN 193/25
Amtsgericht Wuppertal, 03.06.2026
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