Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Budek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lister Damm 17, 30163 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 222424
EUID
DEP2305.HRB222424
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 416/26 - 8 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.07.2026 , 12:06 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Trockenbau- und Abrissarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Budek GmbH ist am 20.07.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Budek GmbH in Hannover wurde durch den Antrag vom 20.07.2026 eingeleitet. Am selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die mit Beschlüssen vom 22.06.2026 und 20.07.202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Budek GmbH in Hannover wurde durch den Antrag vom 20.07.2026 eingeleitet. Am selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die mit Beschlüssen vom 22.06.2026 und 20.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind später, laut dem Beschluss vom 19.08.2026, wieder aufgehoben worden. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase nach Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 416/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Budek GmbH, Lister Damm 17, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222424), vertr. d.: Hubert Emilian Marut, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 20.07.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordn…
907 IN 416/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Budek GmbH, Lister Damm 17, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222424), vertr. d.: Hubert Emilian Marut, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 20.07.2026 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 416/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Budek GmbH, Lister Damm 17, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222424), vertr. d.: Hubert Emilian Marut, Hannover, (Geschäftsführer), wurden die mit Beschlüssen vom 22.06.2026 und 20.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach §§ 2…
907 IN 416/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Budek GmbH, Lister Damm 17, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222424), vertr. d.: Hubert Emilian Marut, Hannover, (Geschäftsführer), wurden die mit Beschlüssen vom 22.06.2026 und 20.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO, insbesondere die vorläufige Verwaltung aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Amtsgericht Hannover, 19.08.2026
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