Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 101632
EUID
DEP2305.HRB101632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
1087/05
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragstellung
01.07.2026
Beschluss
03.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH ist eröffnet. Der Prozesspfleger Martin Gehlen hat einen Vergütungsantrag als ehemaliges Mitglied des Gläubigerausschusses gestellt. Das Amtsgericht Hannover hat beschlossen, der Schuldnerin, den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist Martin Gehlen als Prozesspfleger bestellt. Am 01.07.2026 beantragte Rechtsanwalt Ralph Maasjost für das verstorbene Gläubigerausschussmitglied Christa Warning die Festsetzung der Vergütung und Ausla…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist Martin Gehlen als Prozesspfleger bestellt. Am 01.07.2026 beantragte Rechtsanwalt Ralph Maasjost für das verstorbene Gläubigerausschussmitglied Christa Warning die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Hannover hat am 03.09.2026 die Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei die Beträge gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Der weitergehende Antrag wurde zurückgewiesen. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den Restbetrag der Vergütung und Auslagen der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 1087/05 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Lange Laube 7, 30159 Hannover, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200…
902 IN 1087/05 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Lange Laube 7, 30159 Hannover, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200038) (AG Hannover, HRB 101632), vertr. d.: Martin Gehlen, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des ehemaligen Gläubigerausschussmitglliedes Christa Warning Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 1087/05 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Lange Laube 7, 30159 Hannover, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200…
902 IN 1087/05 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH, Lange Laube 7, 30159 Hannover, Betriebsstätte: Humboldtstr. 20, 31020 Salzhemmendorf, Zweigniederlassung: E + K Brandschutz- und Feuerlöschanlagen GmbH Zweigniederlassung Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 200038) (AG Hannover, HRB 101632), vertr. d.: Martin Gehlen, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Christa Warning festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss vom 04.09.2013
EUR
Gesamtbetrag
EUR
abzüglich Vorschuss vom 04.09.2013
EUR
Restbetrag
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der Vergütung und Auslagen der Insolvenzmasse zu entnehmen und bestimmungsgemäß auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2026 beantragte der Kanzleiabwickler Rechtsanwalt Ralph Maasjost für das verstorbene Gläubigerausschussmitglied Christa Warning die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Beantragt wurde eine Vergütung für 30,5 Stunden Arbeitszeit mit einem Stundensatz von 120,00 EUR und 2 Stunden Reisezeit, vergütet mit 90,00 EUR je Stunde zuzüglich 55,80 EUR Auslagen für Fahrtkosten zuzüglich der Umsatzsteuer.
Die angesetzten Zeiten, der Stundensatz für die Reisezeit, die Auslagen und die Geltendmachung von Umsatzsteuer waren nicht zu beanstanden.
In der zum Zeitpunkt der Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens geltenden Fassung der InsVV beträgt die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 EUR.
Hier den Rahmen auszuschöpfen und den Höchstsatz von 95,00 EUR je Stunde zugrunde zu legen, ist vertretbar, da Frau Warning keine Gläubigerin und Rechtsanwältin war und ihre Expertise mit eingebracht hat.
Über diesen jedoch hinauszugehen, dafür wird auch nach dem ausführlichen Vortrag von Rechtsanwalt Maasjost kein Grund gesehen. Eine über das übliche Maß hinausgehende Tätigkeit des Gläubigerausschussmigliedes wurde nicht zur Begründung herangezogen.
Anzuwenden ist das Recht in der am 01.01.2006 geltenden Fassung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026
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