Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bührer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 718854
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB718854
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1061/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
16.03.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
12.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeugen, Abbrucharbeiten, Altlastensanierung, Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Recycling, Entsorgung & Umwelt
Subbranche
Altlastensanierung
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Altlastensanierung, Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen sowie Abbrucharbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH, Mannheim, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH in Mannheim ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.03.2026 bestand. Das Verfahren schreitet zur Beendigung vora…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH in Mannheim ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.03.2026 bestand. Das Verfahren schreitet zur Beendigung voran. Ein Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist im schriftlichen Verfahren angesetzt. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen endet am 12.11.2026. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Parallel dazu wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert festgesetzt, basierend auf einem Vermögenswert von 266.038,80 EUR. Gegen diese Festsetzungsentscheidung können Rechtsbehelfe eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH mit Sitz in Mannheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1061/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Thomas Bührer vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rainer Bachert bestellt. Der Verfahrensbevollmächtigte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH mit Sitz in Mannheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1061/20 anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Thomas Bührer vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rainer Bachert bestellt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Wolfgang Fleck.
Am 02.02.2026 hat das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 47-56) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Am 17.09.2026 hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnung basiert auf einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 266.038,80 EUR. Es wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 % genehmigt. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Die Beteiligten hatten bis zum 12.11.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Am 09.10.2026 hat das Gericht die Schlussverteilung angeordnet. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim niedergelegt. Zur Verfügung stehen 82.134,49 EUR Verteilungsmasse, während 1.042.181,52 EUR Forderungen zu berücksichtigen sind. Die Schlussverteilung findet mit Genehmigung des Gerichts statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§…
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Unternehmensgegenstand: Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeu…
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Unternehmensgegenstand: Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeugen, Abbrucharbeiten, Altlastensanierung, Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wolfgang Fleck, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim, Gz.: 436/19 WF01/ki
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Unternehmensgegenstand: Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeu…
4 IN 1061/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bührer
Unternehmensgegenstand: Verwaltungsdienstleistungen aller Art, Handel und Herstellung von Baustoffen, Handel, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Fahrzeugen, Abbrucharbeiten, Altlastensanierung, Entsorgung und Aufbereitung von Abfällen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 718854
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wolfgang Fleck, Friedrichsplatz 9, 68165 Mannheim, Gz.: 436/19 WF01/ki
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 266.038,80 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertr. d. d. GF Thomas Bührer, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeiche…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührer GmbH, Mühlenstr. 4-10, 68169 Mannheim, vertr. d. d. GF Thomas Bührer, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim -Insolvenzgericht- die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1061/20 niedergelegt worden. Verfügbar sind vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten 82.134,49 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 1.042.181,52 € Forderungen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 09.10.2026
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