Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bulca, Sinan Süleyman
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 7235
EUID
DER1402.HRA7235
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 10/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Benno Goost
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Friesenplatz 17a, 50672 Köln
Termine & Fristen
Frist zur Versagung der Restschuldbefreiung
28.05.2026
Prüfungstermin
14.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Sinan Süleyman Bulca, Inhaber der Firma SIBU-Mobil e.K., wird fortgeführt. Die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren ist angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 28.05.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, die auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und innerhalb der Frist glaubhaft zu machen sind. Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Sinan Süleyman Bulca wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 93 IN 10/23 geführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma SIBU-Mobil e.K., die im Handelsregister unter HRA 7235 eingetragen ist. Im Verfahren sind Rechtsanwälte Zenith & Partner als Verfahren…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Sinan Süleyman Bulca wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 93 IN 10/23 geführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma SIBU-Mobil e.K., die im Handelsregister unter HRA 7235 eingetragen ist. Im Verfahren sind Rechtsanwälte Zenith & Partner als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Am 17.08.2026 wurde Rechtsanwalt Benno Goost zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung und ggf. Feststellung der Forderungen der laufenden Nummern 53 bis 61 umfasst. Parallel dazu wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen (lfd. Nr. 39 bis 61) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 14.09.2026, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Zudem ist die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, die auf die Versagungsgründe des § 290 InsO gestützt sein müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte: Zenith & Par…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte: Zenith & Partner, Friedrichstr. 73, 40217 Düsseldorf
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 aus.
93 IN 10/23
Amtsgericht Krefeld, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, geboren am 04.06.1971, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
wird Rechtsanwalt Benno Goost, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, geboren am 04.06.1971, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
wird Rechtsanwalt Benno Goost, Friesenplatz 17a, 50672 Köln zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und ggfls. Feststellung der Forderungen lfd. Nr. 53 bis 61. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
93 IN 10/23
Amtsgericht Krefeld, 17.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, geboren am 04.06.1971, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 10/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Sinan Süleyman Bulca, geboren am 04.06.1971, Tempelsweg 18 a, 47918 Tönisvorst, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 7235 eingetragenen Firma SIBU-Mobil e.K.
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 39 bis 61.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 10/23
Amtsgericht Krefeld, 17.08.2026
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