Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Estermannstr. 139, 53117 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 22968
EUID
DER3201.HRB22968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 175/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Markus Ritterrath
Adresse
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Telefon
0228/286851-20
Termine & Fristen
Eröffnung
20.11.2025 , 10:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.12.2025
Gläubigerversammlung
04.02.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermarktung von Imkereiprodukten, Umweltdienstleistungen sowie Fanartikeln des Fantasyportals Bundesamt für magische Wesen sowie Publikation von Literatur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt) ist am 20.11.2025 um 10:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Markus Ritterrath ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.12.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich als erste Gläubigerversammlung dient, ist für den 13.02.2026 anberaumt. Zudem wurde ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Kauf- und Vergleichsvertrag mit dem Geschäftsführer Frank Lotz auf den 04.02.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 175/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22968 eingetragenen Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt), Estermannstr. 139, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lotz, Estermannstr. 139, 53117 Bonn
…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 175/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22968 eingetragenen Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt), Estermannstr. 139, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lotz, Estermannstr. 139, 53117 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler & Kollegen, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Vergleichsvertrages mit Herrn Frank Lotz gemäß Entwurf vom 12.11.2025
bestimmt auf
Mittwoch, 04.02.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
96 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 175/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22968 eingetragenen Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt), Estermannstr. 139, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lotz, Estermannstr. 139, 53117 Bonn
Geschäftszweig: die Vermar…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 175/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22968 eingetragenen Bundeslurch UG (haftungsbeschränkt), Estermannstr. 139, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Lotz, Estermannstr. 139, 53117 Bonn
Geschäftszweig: die Vermarktung von Imkereiprodukten, Umweltdienstleistungen sowie Fanartikel des Fantasyportals Bundesamt für magische Wesen sowie Publikation von Literatur
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.11.2025, um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn, Telefon: 0228/286851-20, Fax: 022828685121.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.02.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 20.11.2025
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