Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16932
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Insolvenzprofil
Medical Network Consult UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 16932
EUID
DER3208.HRB16932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 22/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dirk Bungenstock
Adresse
Irlenweg 5, 53773 Hennef
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.01.2025
Prüfungsstichtag
20.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical Network Consult UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 98 IN 22/24 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragen und hat seinen Sitz in Hennef. Gesetzlich vertreten wird die UG durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung. Es werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.02.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical Network Consult UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Im Laufe des Verfahrens ist am 23.01.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). In einer weiteren Bekanntmachung vom 09.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medical Network Consult UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Bonn anhängig. Im Laufe des Verfahrens ist am 23.01.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). In einer weiteren Bekanntmachung vom 09.01.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 20.02.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53773 Hennef
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 22/24
Amtsgericht Bonn, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53773 Hennef
ist am 23.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
98 IN 22/24
Amtsgericht Bonn, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53773 Hennef
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 22/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16932 eingetragenen Medical Network Consult UG
(haftungsbeschränkt), Irlenweg 5, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Bungenstock, Irlenweg 5, 53773 Hennef
Geschäftszweig: betriebswirtschaftliche und strategische Beratung von Apotheken pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.09.2024, um 13:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 98 IN 22/24 und 98 IN 41/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 022429698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 22/24
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