Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG mit Sitz in Dreieich ist am 20.02.2024 um 11:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich anzuzeigen. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung sind bis zum 15.04.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Am 13.02.2025 hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG ist am 20.02.2024 um 11:45 Uhr vom Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt. Die Anmeldefrist für In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG ist am 20.02.2024 um 11:45 Uhr vom Amtsgericht Offenbach am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 27.03.2024. Ein schriftlicher Prüfungstermin sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung wurden angeordnet, wobei Anträge und Einwendungen bis zum 15.04.2024 einzureichen waren. Später wurde angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung für nachträglich angemeldete Forderungen, wobei Widerspruch bis zum 09.09.2026 möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
20.02.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 643/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 43014),
vertreten durch:
Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am…
Amtsgericht Offenbach am Main
20.02.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 643/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 43014),
vertreten durch:
Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer),
1. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird
heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 643/23
Am 20.02.2024 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (…
Geschäftsnummer: 8 IN 643/23
Am 20.02.2024 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer), 1.2. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 27.03.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 27.03.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.04.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 643/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldem…
8 IN 643/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer), 1.2. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2025
Originalbekanntmachung
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8 IN 643/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldem…
8 IN 643/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRA 43014), vertr. d.: 1. Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Waldemar Burghardt, (Geschäftsführer), 1.2. Anna Limpert-Burghardt, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 09.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.07.2026
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