Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fleckenstein Lufttechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 7868
EUID
DEM1114.HRB7868
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 256/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungswiderspruchsfrist
10.04.2024
Einreichungsfrist Einwendungen
02.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von lufttechnischen Anlagen sowie der Handel mit solchen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleckenstein Lufttechnik GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 3.663.382,15 EUR, wobei zur Verteilung ein Betrag von 75.229,30 EUR zur Verfügung steht. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs ist bestellt. Nach Abschluss der Verwertung der Masse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Ein schriftlicher Termin zur Erörterung der Schlussrechnung, der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist anberaumt. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 02.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 256/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Edith-Stein-Straße 32, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde…
8 IN 256/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Edith-Stein-Straße 32, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 256/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), soll die Verteilung…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 256/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 75.2292,30 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 3.663.382,15 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
14.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 256/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868),
vertreten durch:
Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach a…
Amtsgericht Offenbach am Main
14.10.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 256/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868),
vertreten durch:
Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Michael Krebs, Frohsinnstraße 15, 63739 Aschaffenburg,
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Besch…
Geschäftsnummer: 8 IN 256/18
In dem Insolvenzverfahren Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 256/18:
In dem Insolvenzverfahren Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schrif…
8 IN 256/18:
In dem Insolvenzverfahren Fleckenstein Lufttechnik GmbH, Lammertstraße 1, 63075 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 7868), vertr. d.: Michael Fleckenstein, Hessenstraße 21, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.02.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.11.2025
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