Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Business Impulse Stuttgart GmbH Advertising
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 271720
EUID
DEB8534.HRB271720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
108/09
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht
Adresse
Voithstraße 22, 70736 Fellbach
Termine & Fristen
Bekanntmachung
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Business Impulse Stuttgart GmbH Advertising ist eröffnet. Im Rahmen des aufgehobenen Insolvenzverfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese betrifft Gegenstände, die aus der Masse ermittelt wurden, insbesondere ein Guthaben in Höhe von 25.568,88 €, das sich aus der Quotenausschüttung aus dem Konkursverfahren der Firma WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH ergibt. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht übertragen. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 108/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Business Impulse Stuttgart GmbH Advertising, Bergstr. 11, 71546 Aspach, vertreten durch die Geschäftsführerin Adelheid Schumacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271720
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Recht…
2 IN 108/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Business Impulse Stuttgart GmbH Advertising, Bergstr. 11, 71546 Aspach, vertreten durch die Geschäftsführerin Adelheid Schumacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 271720
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Reiner Graner, Griegstraße 27 B (bis 31.12.2025), 70195 Stuttgart, Gz.: GR/09/0010
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In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt wurden, angeordnet, nämlich hinsichtlich dem sich aus der Quotenausschüttung aus dem Konkursverfahren der Firma WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH, ergebenden Guthaben in Höhe von 25.568,88 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Thomas Leicht,
Voithstraße 22, 70736 Fellbach,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
oder bei dem
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
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